Geltungsbereich
Diese Tippgeberbedingungen gelten für Empfehlungen potenzieller Immobilienverkäufer an TATTAN Real Estate, aus denen sich ein Maklerauftrag und ein erfolgreicher provisionspflichtiger Immobilienverkauf ergeben kann.
Eine gute Empfehlung soll sich auszahlen. Damit von Anfang an Klarheit besteht, regeln die folgenden Bedingungen, unter welchen Voraussetzungen eine Empfehlung als vergütungsfähiger Tipp berücksichtigt wird.
Diese Tippgeberbedingungen gelten für Empfehlungen potenzieller Immobilienverkäufer an TATTAN Real Estate, aus denen sich ein Maklerauftrag und ein erfolgreicher provisionspflichtiger Immobilienverkauf ergeben kann.
Ein vergütungsfähiger Tipp liegt grundsätzlich nur vor, wenn TATTAN Real Estate die betreffende Immobilie beziehungsweise die konkrete Verkaufsabsicht zum Zeitpunkt des Tipps noch nicht bekannt ist und hierzu noch kein entsprechender Kontakt mit dem Eigentümer besteht.
Die Empfehlung muss dazu führen, dass TATTAN Real Estate mit dem Eigentümer in Kontakt kommt und einen provisionspflichtigen Maklerauftrag für die betreffende Immobilie erhält.
Der Tippgeber stellt ausschließlich den Kontakt zu TATTAN Real Estate her beziehungsweise macht auf eine mögliche Verkaufsabsicht aufmerksam.
Der Tippgeber übernimmt keine Maklertätigkeit für TATTAN Real Estate. Insbesondere führt er keine Verkaufsverhandlungen, berät nicht zu Kaufpreis oder Vertragsbedingungen, wirbt keine Kaufinteressenten an und tritt gegenüber Eigentümern oder Interessenten nicht als Vertreter oder Beauftragter von TATTAN Real Estate auf.
Bei der ersten Kontaktaufnahme mit TATTAN Real Estate sollen keine personenbezogenen Daten des Eigentümers über das Onlineformular übermittelt werden.
Das weitere Vorgehen und die Art der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer werden zunächst persönlich zwischen TATTAN Real Estate und dem Tippgeber abgestimmt.
Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhält der Tippgeber eine Vergütung in Höhe von 10 % der von TATTAN Real Estate aus dem betreffenden Immobilienverkauf tatsächlich vereinnahmten Netto-Maklerprovision.
Maßgeblich ist ausschließlich die tatsächlich vereinnahmte Netto-Maklerprovision ohne Umsatzsteuer. Auf der Website dargestellte Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Der Anspruch auf die Tippgebervergütung entsteht erst, wenn aufgrund der Empfehlung ein provisionspflichtiger Maklerauftrag zustande gekommen ist, die betreffende Immobilie erfolgreich über TATTAN Real Estate verkauft wurde und die daraus geschuldete Maklerprovision vollständig bei TATTAN Real Estate eingegangen ist.
Die Auszahlung erfolgt nach Eintritt dieser Voraussetzungen und nach Vorliegen der für die Abrechnung erforderlichen Angaben des Tippgebers.
Ein Vergütungsanspruch besteht grundsätzlich nicht, wenn TATTAN Real Estate die betreffende Immobilie oder die konkrete Verkaufsabsicht bereits kannte oder hinsichtlich des betreffenden Verkaufs bereits ein entsprechender Kontakt mit dem Eigentümer bestand.
Gehen zu derselben Immobilie beziehungsweise derselben Verkaufsgelegenheit mehrere Empfehlungen ein, ist grundsätzlich der zeitlich zuerst bei TATTAN Real Estate eingegangene Tipp maßgeblich, sofern dieser sämtliche Voraussetzungen für eine Tippgebervergütung erfüllt.
Kommt kein Maklerauftrag zustande, wird die Immobilie nicht erfolgreich über TATTAN Real Estate verkauft oder wird aus dem vermittelten Geschäft keine Maklerprovision vereinnahmt, entsteht kein Anspruch auf eine Tippgebervergütung.
Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltene Vergütung im Rahmen der für ihn geltenden steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu behandeln und gegebenenfalls gegenüber den zuständigen Behörden anzugeben.
TATTAN Real Estate erbringt keine steuerliche Beratung.
Personenbezogene Daten des Tippgebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TATTAN Real Estate.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschützende Regelungen, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tippgeberbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.