Tippgeberbedingungen
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Tippgeberbedingungen
Sie kennen jemanden, der über den Verkauf einer Immobilie nachdenkt? Eine erfolgreiche Empfehlung kann sich für Sie lohnen. Nachfolgend erläutern wir die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Tippgebervergütung bei TATTAN Real Estate.
Geltungsbereich
Diese Tippgeberbedingungen regeln die Voraussetzungen für die Vergütung von Empfehlungen potenzieller Immobilienverkäufer an TATTAN Real Estate.
Sie gelten für Personen, die TATTAN Real Estate auf eine konkrete Gelegenheit zur Vermittlung eines Immobilienverkaufs aufmerksam machen. Voraussetzung ist, dass die Empfehlung nach Maßgabe dieser Bedingungen erfolgt.
Wer kann Tippgeber sein?
Grundsätzlich können volljährige Privatpersonen und Unternehmen als Tippgeber auftreten, sofern keine gesetzlichen, vertraglichen oder beruflichen Verpflichtungen der Empfehlung beziehungsweise der Annahme einer Vergütung entgegenstehen.
Die Tippgebertätigkeit beschränkt sich auf die gelegentliche Benennung einer konkreten Verkaufsgelegenheit.
Voraussetzungen einer Empfehlung
Eine vergütungsfähige Empfehlung setzt voraus, dass TATTAN Real Estate durch den Tipp erstmals auf eine konkrete, bisher nicht bekannte Verkaufsgelegenheit aufmerksam gemacht wird.
Der Tipp muss ausreichend konkret sein, damit die Verkaufsgelegenheit eindeutig zugeordnet werden kann.
Ein allgemeiner Hinweis auf mögliche Verkaufsabsichten ohne hinreichend konkrete Angaben begründet noch keinen Anspruch auf Vergütung.
Übermittlung einer Empfehlung
Der Tippgeber kann TATTAN Real Estate zunächst über eine mögliche Verkaufsgelegenheit informieren, ohne dabei personenbezogene Daten des Eigentümers zu übermitteln.
Personenbezogene Kontaktdaten dürfen nur übermittelt werden, wenn hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Berechtigung besteht.
Alternativ kann der Tippgeber den potenziellen Verkäufer bitten, sich selbst mit TATTAN Real Estate in Verbindung zu setzen und dabei auf die Empfehlung Bezug zu nehmen.
Höhe der Tippgebervergütung
Für eine vergütungsfähige Empfehlung erhält der Tippgeber bei erfolgreichem Abschluss des Immobilienverkaufs eine Tippgebervergütung in Höhe von zehn Prozent der tatsächlich von TATTAN Real Estate vereinnahmten Netto-Maklerprovision.
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die tatsächlich vereinnahmte Maklerprovision ohne Umsatzsteuer.
Wird die Maklerprovision reduziert, nur teilweise vereinnahmt oder entfällt sie vollständig, verändert sich die Berechnungsgrundlage entsprechend.
Eine gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer auf die Tippgeberleistung wird nach den anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften behandelt.
Entstehung des Vergütungsanspruchs
Ein Anspruch auf Tippgebervergütung entsteht nur, wenn die Empfehlung für die Anbahnung des Maklerauftrags ursächlich war, TATTAN Real Estate einen entsprechenden Maklerauftrag erhält und aus der darauf beruhenden Vermittlung ein provisionspflichtiger Immobilienverkauf zustande kommt.
Die bloße Übermittlung einer Empfehlung oder der Abschluss eines Maklerauftrags allein begründet noch keinen Vergütungsanspruch.
Fälligkeit und Auszahlung
Die Tippgebervergütung wird erst fällig, nachdem der provisionspflichtige Immobilienverkauf erfolgreich abgeschlossen wurde und die entsprechende Maklerprovision tatsächlich bei TATTAN Real Estate eingegangen ist.
Eine Auszahlung vor Eingang der Maklerprovision erfolgt nicht.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Vorliegen der für die Abrechnung erforderlichen Angaben beziehungsweise Unterlagen.
Bereits bekannte Verkaufsgelegenheiten
Ein Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn die betreffende Verkaufsgelegenheit TATTAN Real Estate bereits vor Eingang des Tipps bekannt war oder bereits entsprechende Kontakte beziehungsweise Vertragsverhandlungen bestanden.
Maßgeblich ist, ob durch die Empfehlung tatsächlich eine neue, konkrete Vermittlungsgelegenheit eröffnet wurde.
Mehrfache Empfehlungen
Gehen zu derselben Verkaufsgelegenheit mehrere Empfehlungen unterschiedlicher Tippgeber ein, ist grundsätzlich diejenige Empfehlung maßgeblich, die zuerst nachweisbar bei TATTAN Real Estate eingegangen ist und sämtliche Voraussetzungen dieser Tippgeberbedingungen erfüllt.
Ein Anspruch auf mehrfache Vergütung derselben Verkaufsgelegenheit besteht nicht.
Umfang der Tippgebertätigkeit
Der Tippgeber beschränkt seine Tätigkeit auf die Weitergabe einer konkreten Verkaufsgelegenheit.
Eine eigenständige Immobilienvermittlung, die Durchführung von Vertragsverhandlungen, die Vereinbarung von Provisionen oder die Vertretung von TATTAN Real Estate gegenüber Dritten ist nicht Gegenstand dieser Tippgeberbedingungen.
Der Tippgeber ist nicht berechtigt, im Namen von TATTAN Real Estate rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
Steuern und Datenschutz
Der Tippgeber ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Tippgebervergütung nach den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von TATTAN Real Estate.
Schlussbestimmungen
Die Annahme und Bearbeitung einer Empfehlung begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrags oder Durchführung eines Immobilienverkaufs.
TATTAN Real Estate entscheidet eigenständig über die Annahme von Vermittlungsaufträgen und die weitere Bearbeitung einer Verkaufsgelegenheit.
Gesetzlich zwingende Rechte der Beteiligten bleiben unberührt.
TATTAN Real Estate
Tachzin Tattan
Flanaganstraße 31b
14195 Berlin
Telefon: +49 30 407 849 23
E-Mail: info@tattan-realestate.com